Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AP ELITE SOLUTIONS LLC (Bibani Solutions), 30 N Gould St, Sheridan, WY 82801, USA(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Website-Erstellung, KI-Sichtbarkeit, Online-Werbung (Ads) und digitale Standorte. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragspartner

Verträge auf Grundlage dieser AGB werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen, das heißt mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Auftraggeber sichert zu, ausschließlich zu diesem Zweck zu handeln.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich (auch per E-Mail) oder durch eindeutige Erklärung annimmt, oder wenn der Auftragnehmer eine Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Individuelle Leistungsinhalte, Ziele, Vergütung und Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag; im Falle von Abweichungen gehen die Regelungen des Einzelvertrags diesen AGB vor.

4. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer führt die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durch. Art, Umfang und Ausführung der geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter (z.B. Subunternehmer) zu bedienen. Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nachträglich wünscht, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich einer etwaigen zusätzlichen Vergütung und Fristanpassung.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge (z.B. zu Werbekonten, Website- oder Domain-Verwaltung) und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend; hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, sofern er die Verzögerung zu vertreten hat.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vom Auftragnehmer zur Freigabe vorgelegten oder vom Auftraggeber selbst bereitgestellten Inhalte (u.a. Texte, Bilder, Aussagen, rechtliche Angaben wie Impressum, Widerrufsbelehrung oder Preisangaben) vor deren Veröffentlichung auf inhaltliche, rechtliche und sachliche Richtigkeit zu prüfen und ausdrücklich freizugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit (insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht) oder Vollständigkeit von Inhalten, die der Auftraggeber bereitgestellt, freigegeben oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist beanstandet hat.

Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert dadurch die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers hiervon unberührt.

Ist im Einzelvertrag eine Ziel- bzw. Erfolgsgarantie gemäß Ziffer 11 vereinbart, setzt deren Einlösung voraus, dass der Auftraggeber die hierfür erforderliche Mitwirkung erbringt. Der Auftraggeber dokumentiert dazu eingehende Anfragen — einschließlich telefonischer Anfragen — fortlaufend mit Quelle, Datum und Ergebnis sowie zustande gekommene Abschlüsse mit ihrer Herkunft. Der Auftraggeber hat den Eintritt eines Garantiefalls aktiv gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

6. Abnahme

Soweit die Leistung des Auftragnehmers als Werkleistung geschuldet ist (z.B. Erstellung einer Website), hat der Auftraggeber diese nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen, sofern sie vertragsgemäß ist. Die Frist zur Abnahme beträgt sieben Tage ab Zugang der Fertigstellungsmeldung des Auftragnehmers, ohne dass es hierzu einer gesonderten Fristsetzung im Einzelfall bedarf. Der Auftraggeber wird bereits mit diesen AGB darauf hingewiesen, dass die Leistung als abgenommen gilt, wenn er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB entsprechend). Die Nutzung der Leistung im praktischen Betrieb (z.B. Livegang einer Website) steht der Abnahme gleich.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt:

  • Bei einmaligen Projektleistungen (z.B. Erstellung einer Website) sind 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung und die restlichen 50 % bei Fertigstellung bzw. Übergabe der Leistung fällig.
  • Bei laufenden monatlichen Betreuungsleistungen (z.B. Ads-Management, KI-Sichtbarkeit, digitale Standorte) ist die Vergütung monatlich im Voraus, jeweils zum 1. Werktag des Monats, fällig.
  • Für sonstige, nicht ausdrücklich anders geregelte Leistungen gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bei Werbeanzeigen (Ads) gilt: Das eigentliche Werbebudget wird, sofern nicht abweichend vereinbart, unmittelbar über das Werbekonto des Auftraggebers abgerechnet und ist nicht Teil der Vergütung des Auftragnehmers für die Betreuungsleistung.

8. Zahlungsverzug

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag beim Auftragnehmer eingegangen ist und die hierfür erforderlichen Daten und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers gemäß Ziffer 5 vollständig vorliegen.

(2) Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung zurückzuhalten.

(3) Ist der Auftraggeber bei vereinbarter Raten- oder Anzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, wird die gesamte restliche, bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin geschuldete Vergütung sofort fällig. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zudem berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Kündigt der Auftragnehmer aus diesem Grund, kann er anstelle der Erfüllung Schadensersatz in Höhe der bis zum vereinbarten Vertragsende bzw. nächsten ordentlichen Beendigungstermin ausstehenden Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und eines etwaigen anderweitigen Erwerbs; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Darüber hinausgehende freie Kündigungsrechte des Auftraggebers werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Laufzeit und Kündigung laufender Betreuungsleistungen

(1) Die Laufzeit von Verträgen über laufende monatliche Betreuungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag.

(2) Hat ein Vertrag eine bestimmte Laufzeit, verlängert sich dieser nach deren Ablauf automatisch jeweils um dieselbe Laufzeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde und er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse (z.B. Websites, Texte, Grafiken, Werbeanzeigen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum bzw. geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen bis dahin nur zu internen Prüfzwecken genutzt werden. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen. Rechte an eingesetzten Fremdmaterialien (z.B. lizenzierte Bilder, Schriften, Software Dritter) verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern und richten sich nach deren Lizenzbedingungen.

11. Zugänge und Konten

Zugänge zu Werbekonten, Google Business-Profilen, Domains, Hosting- und sonstigen im Rahmen der Zusammenarbeit genutzten Konten, die auf den Namen bzw. im Namen des Auftraggebers eingerichtet wurden, stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber auf Verlangen, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertrags, die zum Zugriff erforderlichen Zugangsdaten bzw. Administratorenrechte. Konten und Zugänge, die auf den Namen des Auftragnehmers eingerichtet wurden, verbleiben beim Auftragnehmer; eine Übertragung an den Auftraggeber erfolgt nur, sofern dies gesondert vereinbart wird.

12. Ziele, Prognosen und Erfolgsgarantien

Marketing- und Sichtbarkeitsleistungen wie Website-Optimierung, KI-Sichtbarkeit, Ads und digitale Standorte hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen vollständigen Einfluss hat (u.a. Marktumfeld, Wettbewerb, Algorithmen und Richtlinien Dritter wie Suchmaschinen, KI-Systeme und Werbeplattformen, Mitwirkung des Auftraggebers). Der Auftragnehmer schuldet daher, soweit im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag nicht ausdrücklich eine konkrete Zielgarantie vereinbart ist, ein sorgfältiges Vorgehen nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes Ranking, Anfragen- oder Umsatzvolumen. Enthält der Einzelvertrag eine ausdrücklich als solche bezeichnete Zielgarantie (z.B. eine Mindestanzahl an Anfragen in einem bestimmten Zeitraum), gelten die dort vereinbarten Bedingungen und Rechtsfolgen vorrangig vor dieser Ziffer.

Eine solche Ziel- bzw. Erfolgsgarantie gilt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich für die ursprünglich vereinbarte Erstlaufzeit des ersten (initialen) Vertrags des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer. Sie gilt weder für automatische oder sonstige Verlängerungen dieser Laufzeit gemäß Ziffer 9 noch für Folge-, Anschluss- oder neue Verträge des Auftraggebers, auch nicht, wenn der initiale Vertrag storniert oder vorzeitig beendet wurde. Die Einlösung einer Ziel- bzw. Erfolgsgarantie setzt zudem die in Ziffer 5 geregelte Dokumentations- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers voraus.

Ist im Einzelvertrag eine sogenannte Ausstiegsgarantie vereinbart, kann der Auftraggeber den Vertrag mit Wirkung zum Ende des dort genannten Zeitraums (z.B. nach sechs Monaten) vertraglich außerordentlich kündigen, wenn das dort vereinbarte Ziel bis dahin nicht erreicht wurde. Dieses Sonderkündigungsrecht kann ausschließlich innerhalb des letzten Monats des vereinbarten Zeitraums in Textform ausgeübt werden (bei einer Ausstiegsgarantie nach sechs Monaten also ausschließlich im sechsten Monat); danach erlischt es und der Vertrag läuft nach Maßgabe von Ziffer 9 weiter.

Voraussetzung für die Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts ist, dass der Auftraggeber während des gesamten maßgeblichen Zeitraums

  • nicht mit seinen Mitwirkungshandlungen in Verzug war,
  • mit keiner fälligen Zahlung länger als 10 Werktage nach Fälligkeit in Verzug war,
  • vom Auftragnehmer angeforderte Zugänge, Bilder, Texte und sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Informationen jeweils innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung vollständig bereitgestellt hat,
  • vom Auftragnehmer mitgeteilte, für die Leistungserbringung erforderliche Einzelaufgaben mit einem Bearbeitungsaufwand von jeweils bis zu 30 Minuten (z.B. die Registrierung mit der eigenen E-Mail-Adresse bei einem bestimmten Portal) jeweils innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung umgesetzt hat, und
  • nicht wiederholt, das heißt mindestens zweimal, gegen eine der vorstehenden Fristen verstoßen oder eine erforderliche Mitwirkungshandlung endgültig verweigert und die Leistungserbringung dadurch erheblich gestört hat.

Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass diese Voraussetzungen vorlagen. Liegt auch nur eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vor, besteht kein Anspruch auf Ausübung der Ausstiegsgarantie und der Vertrag läuft nach Maßgabe von Ziffer 9 weiter.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Erstellung von Texten, Bildern und sonstigen Inhalten unterstützend Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Vollständigkeit von Texten und sonstigen Inhalten, unabhängig davon, ob diese ganz oder teilweise mithilfe von KI erstellt wurden; maßgeblich bleibt die Prüf- und Freigabepflicht des Auftraggebers gemäß Ziffer 5. Mit der Freigabe bzw. Veröffentlichung von Inhalten übernimmt der Auftraggeber hierfür die Verantwortung.

14. Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden, sofern diese Informationen nicht offenkundig sind oder rechtmäßig aus anderer Quelle stammen. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

15. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen, die Marke und das Unternehmen des Auftraggebers sowie die für ihn erbrachte Leistung (z.B. erstellte Website, Vorher-Nachher-Darstellungen, anonymisierte oder aggregierte Kennzahlen) als Referenz bzw. Fallbeispiel („Case Study“) in eigenen Marketingmaterialien, einschließlich der eigenen Website, zu nennen, zu beschreiben und darzustellen und dabei auf den Internetauftritt des Auftraggebers zu verlinken, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 14 bleiben hiervon unberührt.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

17. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf Umständen höherer Gewalt beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die sie auch durch zumutbare Anstrengungen nicht abwenden konnte (u.a. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik sowie Ausfälle oder Störungen von Internet-, Hosting- oder Plattforminfrastruktur Dritter wie Werbeplattformen, Suchmaschinen oder KI-Systemen). Betroffene Fristen verschieben sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

18. Änderungen dieser AGB

Der Auftragnehmer kann diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse ändern. Bestehende Verträge werden durch Änderungen dieser AGB nicht berührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Deggendorf.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich diese AGB oder der Vertrag als lückenhaft erweisen.